Mitteilung an alle Mitglieder, die erneut Beitragsbescheide zum Straßenausbau der
Gemeinde Illingen erhalten haben:
Sehr verehrte Mitglieder,
in der vergangenen Woche und auch zu Beginn dieser Woche haben zahlreiche Mitglieder
unserer Vereinigung uns darüber informiert, dass sie von der Gemeinde Illingen Bescheide
erhalten haben, mit denen sie aufgefordert werden, Kosten für den Straßenausbau zu zahlen
(Straßenausbausatzung der Gemeinde Illingen).
Wir empfehlen, gegen diesen Bescheid innerhalb der Frist, die in dem Bescheid angegeben
ist, Widerspruch einzulegen; ein Musterformular für die Einlegung des Widerspruches
erhalten Sie in der Geschäftsstelle. Melden Sie sich in der Geschäftstelle wir senden Ihnen
das Formular zu.
Bitte denken Sie daran, den Widerspruch als Einwurf-Einschreiben zu übermitteln und-
bevor Sie den Widerspruch absenden- eine Kopie/ein Doppel davon für Ihre Unterlagen
herzustellen und dieses sorgfältig aufzubewahren.
Grundsätzlich gilt: Gegen jeden Bescheid, den die Gemeinde Illingen erlässt, das kann jedes
Jahr für Sie in Betracht kommen-müssen Sie, um sich vor den Kosten zu schützen,
Widerspruch einlegen.
Zwar hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung; das bedeutet, dass Sie den von der
Gemeinde beanspruchten Betrag zunächst zahlen müssen.
Für den Fall, dass der Widerspruch-eine spätere Klage-Erfolg hat, muss die Gemeinde die
Beträge zurückerstatten.
Wir sind der Auffassung, dass die Satzung rechtswidrig und deshalb ungültig ist. Auf der
Grundlage einer ungültigen Satzung kann die Gemeinde keine Bescheide erlassen.
Wir haben gegen einen der ersten Bescheide der Gemeinde Illingen für eines unserer
Mitglieder im Sinne eines Musterverfahrens Widerspruch eingelegt; über diesen
Widerspruch hat der Kreisrechtsausschuss nun entschieden; er hat sich nicht zur
Wirksamkeit der Satzung geäußert.
Der von der Vereinigung beauftragte Rechtsanwalt, Herr Dr. Herbert, Saarbrücken, wird
fristgemäß gegen die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses Klage erheben; die Klage
wird vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis geführt.
Wir beabsichtigen, die Angelegenheit bis in die letzte Instanz weiterzuverfolgen und
erforderlichenfalls Verfassungsbeschwerde zu erheben.
Für die nachfolgenden Bescheide wollen wir es vergleichbar handhaben, d. h., wir wollen mit
dem Kreisrechtsausschuss regeln, dass über die kommenden Widersprüche erst entschieden
wird, wenn unser Musterverfahren abgeschlossen ist. Wir hoffen, dass unseren Mitgliedern
auf diese Weise Kosten für das Widerspruchsverfahren/spätere Klagen erspart bleiben.
Verstehen Sie dieses bitte nicht als ausdrückliche Zusicherung; diese können wir
selbstverständlich nicht abgeben.
Noch ein Hinweis an Sie: Wenn Sie gegen die Bescheide der Gemeinde Illingen keinen
Widerspruch einlegen, sind Sie unwiderruflich zur Zahlung der Beiträge verpflichtet. Das ist
auch dann der Fall, wenn wir mit unserem Musterverfahren Erfolg haben.
Nur diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben, profitieren von dem Ergebnis des
Musterverfahrens.
Wir haben mit dem Musterverfahren auf die Anliegen unserer Mitglieder reagiert, die uns
gesagt haben: „Es kann nicht sein, dass die Hauseigentümer, die bereits Kosten für die Erschließung des
Straßenkörpers gezahlt haben, für die Erneuerung/Reparatur der Straße noch einmal in
Anspruch genommen werden und zwar unabhängig von der Frage, ob und in welchem
Umfang sie die Straße nutzen.
Jeder Verkehrsteilnehmer nutzt die Straße und nur der Hauseigentümer hat hierfür-wenn
die Straße schadhaft wird-gemäß der Satzung der Gemeinde Illingen aufzukommen.“
Der Haus- und Grundbesitzerverein Saarland Mitte e.V. teilt diese Auffassung.
Er erkennt hierin einen Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes.
Noch ein Hinweis: Hat ein Hauseigentümer sein Anwesen vermietet, kann er auch nicht
automatisch die Kosten der Straßenausbausatzung auf den Mieter umlegen. Das ist nur in
eng begrenzten Fällen möglich.
In den allerhäufigsten Fällen ist es also der Hauseigentümer, der für die Kosten des
Straßenausbaus gemäß der Straßenausbausatzung der Gemeinde Illingen aufzukommen hat.
Wir appellieren an Sie, gegen die Bescheide der Gemeinde Illingen Widerspruch einzulegen.
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie das erledigt haben, damit wir Sie in unserer Liste erfassen
und mit dem Kreisrechtsausschuss erneut vereinbaren können, dass die Widersprüche
solange zurückgestellt werden, bis unser Musterverfahren erledigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Haus- und Grundbesitzerverein Saarland Mitte e.V.
Im Auftrag: Rechtsanwältin Schlaucher